Die „Glasversicherung“ oder „Glasbruchversicherung“ gibt es als eigenständige Police oder als Zusatzbaustein einer Hausratversicherung. In der Regel bieten Versicherer beide Versicherungen zusammen an. Als Sachversicherung leistet diese Versicherung bei Glasbruch in Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die in der Police unter Versicherungsort aufgeführten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Eine Glasversicherung ist nicht für jeden sinnvoll. Wer in einer Mietwohnung ohne teure Glaseinbauten wohnt, der benötigt eine Glasversicherung nicht. Ein Tisch mit einer Glasplatte oder ein Glasspiegel (z.B. ein runder Spiegel mit Licht) kostet in der Regel nicht so viel, dass sich die Beiträge für die Versicherung lohnen. Gleiches gilt für ein defektes Fenster in der Mietwohnung.
Für Besitzer eines Eigenheims lohnt sich eine Glasversicherung bei einem Glaswintergarten am Haus oder bei der Terrassenüberdachung aus Glas. Ebenso bei teuren Glasarbeiten in der Wohnung, großflächigen Fenstern oder Ähnlichem.
Eine Glasversicherung eignet sich grundsätzlich für Haushalte mit hochwertigen Glasobjekten. In jedem Haushalt stehen von Zeit zu Zeit größere Renovierungsarbeiten an, bei denen Missgeschicke oftmals zu Glasbruch führen. Gründe, die für eine Glasversicherung sprechen.
Wenn ein Wintergarten zum Haus gehört oder es große Fensterfronten oder Terrassentüren (Tipp: Terrassentür als Eingangstür) besitzt, ist eine Glasversicherung oftmals sinnvoll. Sturm und Hagel, Dehnungsspannungen im Glas aufgrund Temperaturschwankungen (vor allem bei beheizten Wintergärten) führen oftmals zu Glasbruch. Es folgen Kosten, die sich im vierstelligen Bereich bewegen können.
Ähnliches gilt, wenn Kinder im Haus herumtoben, sodass es turbulent zugeht und ständig etwas zu Bruch geht. Eine Glasversicherung rentiert sich umso mehr, je größer die Zahl der Möbel aus Glas in einem Haushalt.
Ebenso ist es für Hobbygärtner mit einem Gewächshaus wichtig, dieses mit einer Glasversicherung abzusichern.
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• bei hochwertigen Glasobjekten im Haus,
• bei Haushalten mit einem Wintergarten,
• mit Kindern,
• bei einem Gewächshaus.
Ein Hauseigentümer fällt jemanden zum Opfer, dem es an Respekt vor dem Eigentum anderer Menschen fehlt. Der ohne Grund nachts die Fensterscheibe seines Wohnzimmers mit einem Stein einwirft. Da die polizeilichen Ermittlungen ins Leere laufen, bleibt der Hauseigentümer auf den Reparaturkosten sitzen. Dies gilt ohne Glasversicherung. Mit einer Glasversicherung im Portfolio bliebe es beim Schreck, da die Versicherung die Schadenskosten übernimmt.
Wenn Glasscheiben Risse bekommen, gelten in der Regel Temperaturunterschiede und das hiermit verbundene Dehnungsverhalten von Glas als Ursachen. Eine Glasversicherung übernimmt solche Schäden.
Beim Frühjahrsputz kommt es oftmals zu Glasbruch. Zum Beispiel beim Kehren des Bodens, wenn der Besenstil aus Versehen gegen das Fenster stößt. Der Schaden beläuft sich hier auf hundert Euro oder mehr. Wer eine Glasversicherung besitzt, braucht diesen Betrag nicht selber zu bezahlen.
Ein Sturm wirbelt Äste herum, die das Dachfenster oder das Vordach aus Glas durchschlagen. Der Austausch dieses kostet eine Menge Geld aufgrund der Größe und der Lage des Fensters. Eine Glasversicherung übernimmt die Kosten für den Austausch.
Das heißt, bei einer unternehmerischen Nutzung des versicherten Gebäudes oder Raumes. Dies trifft auf einen Lager- oder Geschäftsraum zu oder auf ein beruflich genutztes Arbeitszimmer, nicht auf einen privat genutzten Wohnraum. Des Weiteren sind Vermieter in der Lage, die Beiträge von der Steuer abzusetzen.
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Bei einer Glasversicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein der Hausratversicherung. Der Grund besteht darin, dass Glas in der Regel zur Wohnung oder zum Haus gehört. Dieser Zusatz kostet um die zwei bis drei Euro monatlich zusätzlich zu den Kosten für die Hausratversicherung.
Hiervon abgesehen hängen die Kosten von individuellen Kriterien ab:
Die Glasversicherung ist ein beliebter Einschluss in die Hausratsversicherung, den Interessierte in der Lage sind, auch einzeln abzuschließen. Bei der Hausratsglasversicherung unterscheiden Versicherer folgende Varianten:
Die Gebäudeglasversicherung schließen in der Regel Hausbesitzer wie Vermieter ab. Sie deckt Schäden, die nicht durch Sturm oder Feuer entstehen. Infrage kommen hier Schäden durch Durchzug.
Versichert in der Gebäudeglasversicherung sind zum Beispiel Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Terrassenverglasungen, Balkonverglasungen und Wetterschutzverglasungen. Des Weiteren Kunststoffabdeckungen und künstlerisch bearbeitete Scheiben ebenso wie Wintergarten- und Verandaverglasungen.
Die Mobiliarglasersicherung versichert beispielsweise Bilder, Schränke, Glasplatten am Herd. Weiterhin Glaskeramikkochflächen und Induktionskochflächen, Schränke und Vitrinen mit Verglasung sowie Aquarien und Terrarien. Wenn der Versicherungsumfang Aquarien einschließt, leistet die Versicherung für zerbrochenes Glas und nicht für teure Fische.
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Die Glasversicherung kommt für Eigenschäden auf, die durch Fahrlässigkeit entstehen. Dies gilt für die Hausratversicherung ohne Glaszusatzbaustein nicht. Versichert ist ausschließlich Glasbruch. Das bedeutet, Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist eine durchgehende Beschädigung der Scheibe. Wie Risse, die sich durch die komplette Scheibe von vorne nach hinten ziehen. Als versichert gelten:
Bestimmte Schäden bezahlt eine Glasversicherung nicht. Zu diesen zählen vor allem Schäden an nicht fest montierten Gläsern und Schäden wie:
Weiterhin greift eine Glasversicherung nicht bei einem gesprungenen Fernsehbildschirm, da es sich hierbei nicht um eine Mobiliarverglasung handelt. Für Schäden an Fernsehbildschirmen gibt es Elektronikversicherungen. Diese bieten Händler oftmals beim Kauf eines Fernsehers an.
Eine Glasversicherung macht sowohl für Mieter als Vermieter Sinn, da die Haftpflichtversicherung Schäden an Glas nicht deckt.
Das bedeutet, vor allem für Vermieter eignet sich eine Glasversicherung. Für Vermieter besteht die Möglichkeit, die Glasversicherung auf die Mieten umzulegen, da es sich um eine Sachversicherung mit umlagefähigen Prämien für Eigentümer einer Mietwohnung oder eines Miethauses handelt.
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Verschuldet eine andere Person als der Eigentümer einen Schaden, kommt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Diese übernimmt die Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten. Bei der Wiederbeschaffung zählt der Zeitwert des Handys zum Zeitpunkt des Schadens. Oftmals besteht eine Selbstbeteiligungsklausel. Das heißt, der Versicherte muss einen Teil des Schadens in Höhe der Selbstbeteiligung selber bezahlen. Hiervon abgesehen mindert eine Selbstbeteiligung die Versicherungskosten.
In bestimmten Fällen übernimmt die Hausratsversicherung die Kosten für Schäden am Handy. Hierzu zählen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Vandalismus, Wasserschäden und Schäden durch Unwetter wie Sturm oder Hagel. Sind andere Gründe für den Schaden verantwortlich, zahlt die Hausratversicherung nicht.
Die Glasversicherung haftet alleinig bei Glasbruch. Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Glaseintrübungen und andere Schönheitsfehler umfasst der Versicherungsschutz nicht. Ähnliches gilt für Brillengläser, Handys und Monitore, die eine Glasversicherung nicht in den Versicherungsschutz einschließt.
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Bei einem entstandenen Schaden, für den die Glasversicherung eintritt, übernimmt der Versicherer die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Weiterhin bezahlt er Aufräumarbeiten und die Kosten der Entsorgung oder Notverglasung. Daneben gibt es die Möglichkeit, weitere Kosten mitzuversichern:
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Eine Unterversicherung bei der Glasversicherung besteht, wenn der Versicherte seine Glasfläche kleiner angibt.
Auf was bei einer Glasversicherung achten:
Wer vorhat, eine Glasversicherung abzuschließen, tut gut daran, Angebote zu vergleichen. Der Leistungsumfang der jeweiligen Versicherer unterscheidet sich stark, was sich in den Kosten niederschlägt.
Wichtig ist es, dass die Glasversicherung eine Allgefahrendeckung beinhaltet, die besagt, dass es egal ist, auf welche Weise die Schäden entstehen. Die Versicherung leistet demnach bei Unwetter oder eigenem Verschulden.
Weiterhin gilt es, die Tarife bezüglich der Selbstbeteiligung zu prüfen. Für diesen Baustein bieten Versicherer unterschiedliche Summen zur Auswahl, was sich in den Beiträgen niederschlägt. Zusätzlich spielen die Deckungssummen eine wichtige Rolle bei der Auswahl einer Glasversicherung. Die optimale Glasversicherung bietet eine hohe Deckungssumme, da Glasschäden oftmals große Summen kosten.
Vor der Unterschrift des Vertrages empfiehlt es sich, sämtliche gläsernen Gegenstände im Haus oder in der Wohnung aufzulisten. Dies erlaubt es, Sonderverglasungen vertraglich aufzunehmen. Als Fallstrick bei einer Glasversicherung erweisen sich oftmals die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gilt es gut durchzulesen vor der Unterzeichnung des Vertrages. Besitzer von Aquarien und Terrarien lesen die Bedingungen des Vertrags sorgfältig durch. Der Leistungsumfang enthält idealerweise diese Gegenstände, was für die Mehrzahl der Angebote nicht gilt.
Bei Glasschäden entstehen andere Kosten als die für den Glasbruch. Kosten für einen Kran oder für ein Gerüst begleicht die optimale Glasversicherung ebenfalls. Hierauf gilt es zu achten vor Abschluss einer Glasversicherung. Gleiches gilt für Kosten für die Entsorgung des Glasbruchs.
Da eine Glasversicherung zu höheren Beiträgen führt, überlegen Interessierte vorab genau, ob sie diese Versicherung benötigen.
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