Absturzsichernde Verglasung ist eine wichtige Sicherheitskomponente in modernen Gebäuden, besonders in Bereichen, wo das Risiko eines Absturzes besteht, wie bei Balkonen, Terrassen oder großen Fensterfronten. Diese Art der Verglasung wird aus speziell gehärtetem Glas hergestellt, das bei einem Glasbruch nicht in scharfe Splitter zerfällt, sondern in kleine, stumpfe Stücke, um Verletzungsgefahren zu minimieren.
Die Haupttypen von absturzsicherndem Glas sind laminiertes Sicherheitsglas und gehärtetes Sicherheitsglas, beide bieten hohe Widerstandsfähigkeit gegen Durchbrüche. Neben dem Sicherheitsaspekt ermöglicht diese Verglasungsart auch eine klare Sicht und trägt zur ästhetischen Gestaltung des Gebäudes bei. Bei der Auswahl einer absturzsichernden Verglasung sollten Faktoren wie Glasdichte, Rahmenkonstruktion und Sicherheitsstandards berücksichtigt werden.
Eine Absturzsicherung für ein Geländer, ein Fenster oder einen Balkon unterliegt diversen Vorschriften, sodass Stabilität und Sicherheit jederzeit gewährleistet werden kann. Zu Beginn gab es dabei die “Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)”, welche zwischenzeitlich durch die DIN 18008 abgelöst worden sind.
Bis 2018 hatten die TRAV Bestand, wurden dann allerdings durch die DIN 18008 abgelöst, die für alle Bundesländer verpflichtend ist. Die neue Norm ist ausführlicher und berücksichtigt jetzt auch moderne Lösungen. Welche Unterschiede es gibt, klären wir in den nachfolgenden Abschnitten.
Die TRAV regelte die Grundbestimmungen der absturzsichernden Verglasung und welche Anforderungen an das Sicherheitsglas gestellt werden. Weiterhin wurde auf die einwirkenden Kräfte sowie auf welche Produkte die TRAV Anwendung fand.
Die neue DIN 18008 erweitert diese Bestimmungen und unterteilt die Glasarten in unterschiedliche Kategorien (A, B, C). Die Buchstaben regeln dabei, ob das Glas mit anderen Materialien kombiniert wurde oder selbsttragend ist.
Hierfür wurde die DIN 18008 in die Bestandteile 1 bis 6 unterteilt (sprich DIN 18008-1 für den ersten Abschnitt).
Die DIN 18008 bezieht sich grundsätzlich auf Glas und dessen Hilfsmittel. Dazu wurden die Glasarten in drei Kategorien A, B und C unterteilt. Definiert sind diese wie folgt:
Genau genommen wird die Kategorie C in die Bereiche C1 (Verglasung muss keine horizontalen Nutzlasten tragen), C2 (Verglasungen mit Querriegel, mit Last unter der geforderter Höhe) und C3 (Verglasung mit lastabtragenden Holm in erforderlicher Höhe).
Sicherheitsglas gibt es dem Grund nach in zwei unterschiedlichen Ausprägungen, dem Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) und dem Verbundscheiben-Sicherheitsglas (VSG). Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der ersten Variante um eine einzelne Glasscheibe nach Maß.
Das besondere ist, dass dieser während des Produktionsprozesses die Spannung entzogen und gehärtet wurde, was sie deutlich stabiler macht. Beim Verbund-Sicherheitsglas dagegen werden mehrere Glasscheiben zusammengebracht, wobei jede Scheibe mit einer klebenden Folie perforiert wurde.
Dadurch entsteht eine sehr stabile Glasplatte, die hohe Lasten tragen kann und beispielsweise auch in der Fahrzeugtechnik Anwendung findet.
Fensterbauer müssen neben der DIN-Norm 18008 auch noch die aktuell gültigen Landesbauordnungen beachten. Was diese Verordnungen im Einzelnen aussagen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Die DIN-Norm 18008 ist nicht die einzige Richtlinie, die man beachten muss, sondern es gibt auch noch die landesbaulichen Verordnungen. In diesen werden vorrangig Absturzhöhen und Mindesthöhen von Balkongeländern und Brüstungen behandelt. Angemerkt sei noch, dass diese Normen nur für öffentliche, nicht aber für private Bauten beachtet werden müssen.
Laut der Landesbauordnung gilt für Brüstungen bis zu einer Höhe von 12 Metern eine Absturzsicherung mit einer Mindesthöhe von 90 Zentimetern. Bei einer Brüstung von über 12 Metern gilt eine Absturzsicherung mit den Maßen von 110 Zentimetern.
Nachfolgend wollen wir uns den technischen Aspekten widmen. Hierbei gehen wir insbesondere auf die DIN-Norm 18008 ein und zeigen, welche Aspekte jeweils gelten.
Wie bereits erwähnt, werden in Kategorie A Sicherheitsgläser unterteilt, die horizontale Lasten tragen müssen, ohne dass es Brüstungen oder andere tragende Holme gibt. Das Glas wird bei der Beschaffung direkt in die Hauswand integriert und ist meistens ein komplett stehendes Element.
Unter die Kategorie B fallen Sicherheitsgläser, die einen Handlauf besitzen und seitlich verankert werden. Häufig handelt es sich bei diesen Varianten um französische Balkone. Der Halt wird durch seitliche Halter erzeugt, die tief in das Mauerwerk eindringen.
Auf die meisten Balkone trifft die Kategorie C zu. Hierbei wird das Sicherheitsglas zwischen Halter gespannt, die für sich genommen auf Holme und Handläufe zurückgreifen können.
Lesen Sie auch: Glasfassade
Die TRAV hatte bis 2018 Bestand und wurde im Anschluss durch die DIN 18008 abgelöst. Hintergrund war, dass die TRAV moderne Lösungen nicht umfasste und auch die Beschaffenheit vom Sicherheitsglas nicht genau umschreiben konnte. Das machte die TRAV schließlich obsolet.
Die DIN 18008 ist im Vergleich zur TRAV deutlich ausführlicher und umfasst nicht nur Sicherheitsverglasungen. Im Abschnitt 1 werden allgemeine Begriffe definiert, während im Teil 2 und 3 Linien- beziehungsweise Punktförmige Verglasungen erklärt werden.
Zu den Sicherheitsmerkmalen zählen unter anderem:
Weiterhin dürfen sich Menschen am gesprungenen Glas nicht verletzen. Sollte das Glas wiederum durch ein Erdbeben oder ähnliches bersten, so darf es kein Verletzungsrisiko durch herabfallende Bruchstücke geben.
Die Standsicherheit ist allerdings das ausschlaggebende Argument der DIN Norm 18008-4. Es kommt im Alltag häufig vor, dass man sich an ein Sicherheitsglas anlehnt (beispielsweise in einem Kaufhaus). Dies belastet das Glas und selbstverständlich darf es unter solchen Umständen nicht brechen.
Ein weiterer Aspekt umreißt das Verletzungsrisiko, welches so gut wie nicht vorhanden sein darf. Diese Eigenschaft ist eine Paradedisziplin von Sicherheitsglas. Egal ob ESG oder VSG, in beiden Fällen gibt es Mechanismen, die eine Verletzung minimieren.
Beim ESG-Glas handelt es sich um das Zerbrechen in quaderförmige Würfel. Anders sieht es beim VSG-Glas aus, wo die Splitter an der Folie haften bleiben.
Lesen Sie auch: Einbruchssichere Wohnungstür
Dank moderner Lösungen profitieren heutzutage viele Häuser von einer absturzsichernden Verglasung. Diese wird sogar elementar in das Gesamtkonzept eingegliedert und durch Trennwände aus Glas entsteht ein stimmiger Raum, der vor allem im geschäftlichen Bereich Anwendung findet.
Doch auch im privaten Bereich wird Sicherheitsglas verwendet. Im Falle eines Balkons kommt Sicherheitsglas zum Einsatz, wobei dieses dann auch getönt oder satiniert werden kann. Ein alter Hut ist hingegen die Fenstersicherheit.
Die Verglasung ist Teil des Sicherheitskonzepts und zerbricht nicht, sodass beispielsweise Einbrecher abgeschreckt werden.
Glasgeländer werden mittlerweile aufgrund ihres ästhetischen Designs gerne verwendet. Es lohnt sich, diese Modelle mit Sicherheitsglas zu bestücken, wodurch eine opulente Optik erzielt wird. Darüber hinaus wirken Räume dadurch nochmals größer und schaffen so eine stimmige Atmosphäre.
Bei einer absturzsichernden Verglasung handelt es sich immer um Sicherheitsglas, welches Schläge, Stöße und Drücke aushält. Wie viel Kraft ein solches Glas genau aushalten kann, wird in der DIN Norm 18008-4 erläutert, welche die ehemalige TRAV ablöste.
Die Ablösung erfolgte, da die TRAV nicht mehr alle modernen Strukturen und Techniken abbildete. Dieser Norm ist es zu verdanken, dass sich heutzutage jeder ohne große Bedenken an einer Glasfassade anlehnen kann.
Bei einer absturzsichernder Verglasung wird die Sicherung ausschließlich vom Glas gewährleistet.
Eine absturzsichernde Verglasung darf nicht zersplittern und muss eine hohe Stabilität gewährleisten. Daher kommen ausschließlich Sicherheitsgläser zum Einsatz.
Typischerweise werden absturzsichernde Verglasungen bei Treppenaufgängen, bei Brüstungen sowie bei bodentiefen Verglasungen eingesetzt.
Absturzsichernde Verglasungen werden über Halter direkt im Mauerwerk verankert (ähnlich wie bei einem französischen Balkon). Diese Halter sind deutlich stabiler als normale Lösungen und können bis zu 2,8 kN aushalten.
Die Pflege einer absturzsichernden Verglasung ist ähnlich simpel wie die einer normalen Glasscheibe. Etwas Glasreiniger reicht bereits aus.
Weitere Artikel
von Hausbau, Ausbau, Garten oder Wohnen