In Deutschland gibt es Bauvorschriften, die zur Sicherheit der Bewohner gedacht sind. So sind auch Balkongeländer Mindesthöhe und weitere Vorgaben bezüglich des sicheren Balkons gesetzlich geregelt.
Dabei handelt es sich keinesfalls um willkürlich vorgenommene Sicherheitsbestimmungen, sondern um solche, die für das Leben und das Wohl der den Balkon benutzenden Personen gedacht sind.
In erster Linie ist dabei an (kleine) Kinder aber auch ältere, behinderte und kranke Menschen gedacht, die leichter ihr Gleichgewicht verlieren könnten, was ein Hinabstürzen vom Balkon nach sich ziehen kann, sollten die Mindesthöhe des Geländers nicht stimmen. Ebenso sind die Abstände der Geländerstäbe zur Sicherheit von Kleinkindern definiert. Aber nicht nur der Mensch, auch Haustiere sollen durch derartige Verordnungen geschützt werden.
Unglücklicherweise gibt es innerhalb der BRD keine einheitliche Regelung, was die Balkongeländer Mindesthöhe anbelangt. Das kommt daher, dass die Bauordnung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt, die wiederum jeweils ihre eigenen Landesbauordnungen (LBO) herausbringen.
• 0,80 m als Minimalwert
• 0,90 m in älteren Landesbauordnungen (z.Zt. noch in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen)
• 1,00 m in neueren Landesbauordnungen
• 1,10 m in überarbeiteten Verordnungen, die auf einer Absturzhöhe von über 12 m basieren
Speziell letztere Balkongeländer Mindesthöhe gilt als eine nicht einfach zu überwindende Höhe, die einen nicht willentlichen Sturz verhindern kann.
Bezüglich der Bemessungsgrenze der Mindesthöhe liegen in erster Linie vor allem Neubau oder Renovierungsarbeiten betreffend – folgende Überlegungen zugrunde:
• Standort
• Fall-/Absturzhöhe
• möglichem Stolpern Richtung Geländer
• unachtsamen Bewegungen (etwa unter Alkoholeinfluss o.ä.)
• auftretenden Gleichgewichtsstörungen
• Aufenthalt von Kindern im Geländerbereich
Wie beinahe überall, gibt es auch hier Sondervereinbarungen. Diese können sich beispielsweise auf Institutionen wie Krankenhäuser, Altenheime oder Schulen beziehen.
Immer jedoch obliegt die Regelung den lokalen Behörden, dem entsprechenden Bebauungsplan sowie bestimmten von Gemeinden, Kreis oder Land erlassenen Auflagen. Letztendlich jedoch hat das betroffene Bundesland die Oberaufsicht und damit die Verantwortung für die gesetzliche Verordnung.
Generell wird die Balkongeländer Mindesthöhe ab der jeweiligen Oberkante des Balkonbodens gemessen.
Beim Balkongeländer erhöhen bei einem Neubau kann und muss dies richtig berechnet werden, bei Renovierungen jedoch kann es zusätzliche Schwierigkeiten bedeuten, da bereits vorhandenes Balkongeländer mit neuem Bodenbelag eine veränderte Geländerhöhe bedeuten können.
Lesen Sie auch: Balkonbrüstung Höhe
Schließlich erhält man trotz gleichem Balkongeländer eine unterschiedliche Höhe bei Fliesen, rustikalen Steinplatten, Holzdielen oder PVC-Böden. Durch Erneuerungsarbeiten des Balkonbodens wird dieser nämlich eventuell um einige Zentimeter angehoben, was unweigerlich eine geringere Balkongeländerhöhe nach sich zieht und eine Erhöhung des Balkongeländers notwendig macht.
Vorab: Unter einem Balkongeländer versteht man eine Konstruktion von Pfosten mit entsprechender Füllung; in den meisten Fällen handelt es sich um Metall oder Ganzglasgeländer.
Auch die weiteren Vorgaben bezüglich des Balkongeländers sind ausschließlich auf die Gewährung der Sicherheit der Balkonbenutzer ausgerichtet.
Wer baut oder seinen Balkon renoviert, schaut vornehmlich auf Schönheit, wohingegen das Hauptaugenmerkmal jedoch auf Sicherheit gerichtet werden sollte. Da es aber Verordnungen gibt, sorgen bereits die Hersteller der entsprechenden Balkongeländer nicht zuletzt die Handwerker, die das Geländer verlegen, dafür, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Womit der Endverbraucher sich weiterhin aufs Aussehen konzentrieren kann. Besonders beliebt aktuell ist der französische Balkon aus Glas.
• den Strebenabstand
• die räumliche Ausrichtung der Streben
• den Bodenabstand
• Sonstiges
Der Abstand zwischen den einzelnen Streben muss in jedem Fall so eng sein, dass kein Kinderkopf dazwischen passt. Das Gesetz spricht hier von 12 cm, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Somit bietet er auch einen Fallschutz für Haustiere wie Hunde und Katze.
Etliche Landesbauordnungen schreiben zudem vor, dass horizontale Balkongeländerelemente nicht verwandt werden dürfen, da sie Kinder zum Klettern animieren, was wiederum die Unfall-, genauer die Absturzgefahr vergrößert.
Bodenabstand.
Bei einem Outdoor Balkon ist ein WPC Balkon in Deutschland sehr beliebt.
Auch der untere Abstand zwischen Geländer und Balkonboden darf die oben erwähnten 12 cm nicht überschreiten. Hierdurch soll ebenfalls verhindert werden, dass ein Kind seinen Kopf hindurch steckt, stecken bleibt und sich dadurch ernsthaft verletzt.
• Barrierefreiheit, also möglichst keine Absätze im Boden
• Berücksichtigung der Brandschutzverordnungen, auch bei Wintergarten Balkon (z.B. bei Holverarbeitung)
• Berücksichtigung eines eventuellen Denkmalschutzes, der spezielle Bauvorschriften beinhaltet
Weitere Artikel
von Hausbau, Ausbau, Garten oder Wohnen