Eine Unachtsamkeit und schon ist es passiert – ein Glasbruch. Einen Riss oder tiefe Kratzer im Glas hat bestimmt jeder schon einmal gehabt. Dies ist umso ärgerlicher, wenn es sich bei dem Glas um ein altes Familienerbstück handelt. Bei kleinen Schäden ist es möglich, diese selbst zu reparieren. Wann es ungewollt zu Rissen kommen kann, wird in diesem Ratgeber erklärt.
Wenn feine Kratzer ein Glas zieren, so ist das noch kein Bruch. Anders sieht es aus, wenn ein Riss quer durch die Scheibe oder das Glas geht und der Halt nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus gilt auch ein Sprung im Glas, als Bruch beziehungsweise ist als solcher gleichzusetzen.
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Ein Bruch kann durch eine Vielzahl von Faktoren entstehen. Zu den häufigsten zählen:
Wird ein Glaselement fehlerhaft angebracht (beispielsweise ohne Ausrichtung) kann es passieren, dass bei einer Last und äußere Drücke die Scheibe zu reißen beginnt. Eine häufige Ursache ist ein ungewollter und schnell ausgeführter Schlag. Zwar bieten ESG-Glas (Einscheibensicherheitsglas) und Verbundglas gegen Gewalteinwirkungen einen guten Schutz, es kann allerdings trotzdem zur Rissbildung kommen.
Auch bei der Fertigung kann es zu Fehlern kommen, beispielsweise wenn Luft oder kleine Steine eingeschlossen werden. Dann besitzt das Glas eine andere Zusammensetzung und kann so leichter reißen. Eine andere Möglichkeit sind häufige und extreme Temperaturschwankungen. In solchen Fällen kann es durch die ständige Ausdehnung und den Zusammenzug es ebenfalls zu einem Riss kommen. Durch den Einsatz von Flusssäure kann es ebenfalls zur Rissbildung kommen.
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Ein Glasbruch durch Wärmestau kann entweder durch eine thermische Belastung, eine direkte Flamme oder Strahlungswärme eintreten. Von einer thermischen Belastung wird gesprochen, wenn das Glas gleichzeitig unterschiedlichen Temperaturen ausgesetzt ist. In solchen Fällen dehnt sich das Glas ungleichmäßig aus und es kommt zum Bruch.
Durch eine direkte Flamme kann es passieren, dass das Glas aufweicht und es so zu einem Riss kommt. Steht das Glas in der Nähe einer Hitzequelle, erwärmt es sich dadurch. Es kann das Glas schwächen und es kann zum Bruch kommen.
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Ein thermischer Bruch im Glas kann auch unverhofft passieren und dann stellt sich die Frage, ob die Kosten dafür von einer Versicherung übernommen werden. Eine Glasversicherung deckt lediglich mechanische Vorgänge und Krafteinwirkungen (also beispielsweise, wenn eine Scheibe durch einen Fußball beschädigt wird) ab.
Wird der Riss in der Scheibe durch eine thermische Belastung verursacht. In diesen Fällen kommt es auf das Kleingedruckte der Versicherungen an. So kann entweder die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen.
Wird die Scheibe im Mietverhältnis beschädigt, kommt es darauf an, wer das Glas beschädigt hat. Wurde der Schaden durch den Mieter verursacht, so greift dessen Versicherungen, während in anderen Fällen der Vermieter für den Schaden aufkommen muss.
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Damit die Hausratversicherung den Schaden übernimmt, kommt es auf die Ursache an. So übernimmt die Hausratversicherung den Schaden nur dann, wenn höhere Gewalt am Werk war (also durch Feuer, Wasser oder einen Einbruch). Ist dies der Fall, so werden alle Kosten, die im Zusammenhang entstanden sind, übernommen. Dazu zählen:
In anderen Fällen können die Kosten nur per gesonderter Glasversicherung übernommen werden.
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Es gibt durchaus Möglichkeiten, einem Glasbruch vorzubeugen. Eine passende Schutzfolie (keine Sichtschutzfolie) kann beispielsweise über der Scheibe platziert werden, wodurch sie bei einem Aufprall nicht direkt der Krafteinwirkung ausgesetzt ist.
Im Falle einer thermischen Belastung sollten die verglasten Elemente einer Ganzglastür nicht übereinander geschoben werden. Bei der Reinigung sollte zudem auf Wasserdampf oder heißes Wasser verzichtet werden.
Glasbruch ist keine angenehme Sache, aber auch kein Grund zur Panik. In der Regel sind die Schäden dank passender Versicherungen abgedeckt. Im Falle von Elementarschäden wie beispielsweise Feuer oder Wasser kann der Schaden entweder von der Haftpflicht- oder von der Hausratversicherung übernommen werden.
Anders sieht es aus, wenn es zu Schäden durch Gewalteinwirkung kommt. In solchen Fällen hilft einem nicht etwa die Hausratversicherung weiter, sondern es muss eine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen werden. Tritt der Schaden innerhalb eines Mietverhältnisses auf, so kommt es auf den Verursacher an.
Wurde der Schaden durch den Mieter verursacht, so muss dieser zahlen. Bestand der Schaden allerdings schon oder der Mieter hatte damit nichts zu tun, dann muss die Versicherung des Vermieters zahlen.
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