Bei der Sanierung oder Neubau eines Hauses gibt es viele essenzielle Fragen. Eine davon betrifft die sogenannten Türöffnungsmaße. Dabei handelt es sich um Standardmaße nach der DIN 18100 Norm und sorgt dafür, dass eine Tür samt Rahmen ohne Probleme eingebaut werden kann. Was das Reglement genau vorschreibt, lesen Sie hier.
Wer eine Glastür mit Zarge ohne große Probleme einbauen möchte, der sollte die Maße nach DIN 18100 Norm einhalten. Für eine Tür mit einem Flügel gilt:
Vor allem bei Holzzargen hat es sich bewährt, rundherum zwischen zehn und fünfzehn Millimetern mehr einzuplanen. Bei einem gefalzten Türblatt dürfen es stattdessen sogar fünfzehn Millimeter weniger sein.
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Wie bereits erwähnt, sollten die Maße im besten Fall eingehalten werden. In der Regel gibt die DIN Norm einen breiten Spielraum vor. Sind diese Maße trotzdem noch zu gering und die Tür muss größer sein, so hilft nur eine Spezialanfertigung, die selbstverständlich deutlich teurer ist.
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Nach DIN 1801 Norm ist auch der Spalt zwischen Wand und Zarge vorgegeben. Grundsätzlich gelten dabei die folgenden Werte:
Gemessen wird bei der DIN-Norm immer der Spalt zwischen der oberen Blende und der Wand. Da Wände in Altbauten nie gerade sind, kommt in solchen Fällen die Faustregel zum Einsatz. Der minimale Abstand ist deswegen wichtig, damit sich das Holz ausdehnen und zusammenziehen kann. Somit können weitere Schäden vermieden werden.
Die Maße der Türöffnung sind nach DIN Norm 18100 genau vorgegeben. Wenn die Maße der Norm genau eingehalten werden, so können die Türen einfach und schnell eingebaut werden. Bei Altbauten ist dies allerdings nur in den seltensten Fällen möglich. Entweder wird die Öffnung auf die Normgröße verbreitert oder die neue Tür und Zarge werden umfangreich angepasst.
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